Dienstgrade der Feuerwehr

Allgemeines

Während des Dienstbetriebes und gerade beim Einsatz herrscht bei den Feuerwehren unabdingbar das Führerprinzip; dieses bedeutet, daß von oben nach unten die in die einzelnen Ämter gewählten Kameraden (man bedenke u.a. berufsbedingte Abwesenheit) das Kommando inne haben und ausüben! In diese Ämter wählen wir gemäß unsere Satzung nach bester demokratischer Art unsere Führungskräfte. Wer in ein Amt gewählt wurde, muß die dafür erorderliche Ausbildung auf Kreis- und gegegebenenfalls auf Landesebene nachweisen, bzw. zusagen. Etwaige fehlende Lehrgänge müssen kurzfristig nachgeholt werden. Wer gewählt wurde und auch die für das Amt erorderlichen Kurze nachweisen kann, wird bis zum Löschmeister vom Wehrführer und danach vom Kreisbrandmeister entsprechend befördert.

Feuerwehrmannanwärter (FMA)

Dienstgrad des neuen Kameraden für seine Zeit der vorläufigen Aufnahme durch den Vorstand bis zur endgültigen durch die Wehr nach einem Jahr.

        

Feuerwehrmann (FM)

Mannschaftsdienstgrad steigend nach Ausbildungsgrad. Nach einem Jahr als Feuerwehrmannanwärter. Mit dem ersten Lehrgang auf Kreisebene (Truppmannlehrgang) beginnt der neue Kamerad seine Ausbildung. Jedoch muß der Feuermannanwärter mindestens eine 70 Stunden umfassende Grundausbildung nachweisen.

           

Oberfeuerwehrmann (OFM)

Mannschaftsdienstgrad nach mindestens einem Fachlehrgang (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) oder nach dem Truppführerlehrgang auf Kreisebene .

           

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

Mannschaftsdienstgrad nach mindestens einem Fachlehrgang (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) auf Kreisebene und dem Truppführerlehrgang..

          

Löschmeister (LM)

Mannschaftsdienstgrad nach dem Hauptfeuerwehrmann (mindestens zwei Fachlehrgänge und Truppführerlehrgang) und einer 15jährigen aktiven Dienstzeit in der Feuerwehr kann der Kamerad zum Löschmeister befördert werden.

Ebenso werden neue Gruppenführer, die an den Gruppenführerlehrgängen an der LFS in Harrieslee teilgenommen haben, in diesen Dienstgrad befördert.

        

Oberlöschmeister (OLM)

Dieses ist der Dienstgrad der Gruppenführer. Voraussetzung sind die nötigen Gruppenführerlehrgänge auf Landesebene. Vor der Beförderung muß der Kamerad allerdings schon Löschmeister gewesen sein.

Ebenso werden die Kreisausbilder für bestimmte Fachaufgaben in den Rang eines Oberlöschmeisters befördert.  Ab diesem Dienstgrad befördert der Kreisbrandmeister die Kameraden.

           

Hauptlöschmeister (HLM)

Hauptlöschmeister ist der Dienstgrad der stellvertretenden Zugführer, sowie der Kreisausbilder. Voraussetzung hier auch wieder Lehrgänge auf Landesebene an der Landesfeuerwehrschule.

          

Brandmeister (BM)

Brandmeister ist der Dienstgrad für den Zugführer oder Ortswehrführer eines Ortsteils bis 1000 Einwohner. Die Kreisfachwarte-Ausbildung bekleiden ebenfalls diesen Rang. Früher wurden auch Kreisausbilder in den Rang eines Brandmeisters befördert. Voraussetzung sind verschiedene Lehrgänge auf der Landesfeuerwehrschule in Harrieslee.

          

Oberbrandmeister (OBM)

Oberbrandmeister werden Ortswehrführer eines Ortsteils mit einer Einwohnerzahl, die zwischen 1001 und 5000 Einwohnern liegt, ebenso Gemeindewehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner. Voraussetzung sind auch hier wieder die nötigen Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene.

          

Hauptbrandmeister (HBM)

 

Hauptbrandmeister mit zwei Sternen wird, wer Ortswehrführer eines Ortsteils mit 5001 bis 20 000 Einwohnern ist oder Gemeindewehrführer einer Gemeinde, die 1001 bis 5000 Einwohner hat.

Hauptbrandmeister mit drei Sternen wird, wer Führer von Feuerwehrbereitschaften ist oder Ortswehrführer eines Ortsteils mit mehr als 20 000 Einwohnern ist, wer Gemeindewehrführer einer Gemeinde ist, die 5001 bis 20 000 Einwohner hat oder Amtswehrführer eines Amtsbezirkes ist. Voraussetzung für alle Arten des Hauptbrandmeister sind wieder die erforderlichen Lehrgänge an der LFS. 

          

Erster Hauptbrandmeister (1. HBM)

Erster Hauptbrandmeister wird ein Wehrführer in einer Stadt mit mehr als 20 000 Einwohnern. Erorderlich sind hier die entsprechenden Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene.

 

Der stellvertretende Kreisbrandmeister trägt dieses Schulterstück.

        

Kreisbrandmeister (KBM)

Dies ist der höchste Rang in einem Landkreis. Der Kreisbrandmeister ist der Vorsitzende eines Kreisfeuerwehrverbandes. Er wird auf der Jahrehauptversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes gewählt.

     

Landesbrandmeister (LBM)

 Dies ist der Rang des Landesbrandmeisters. Er bekleidet dieses Schulterstück und ist der Dienstrang höchste und ist zuständig für ein Bundesland.